Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von advibe e.U., Werbeagentur
Krichbaumgasse 34/20, 1120 Wien
E-Mail: ag@andreasgavrau.com
Tel.: +43 677 9900 2800

UID-Nummer: ATU82839519
Firmenbuchnummer: FN 670277b
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Sitz: 1120 Wien

1. Geltung, Vertragsabschluss und AGB-Änderungen

1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen advibe e.U. (im Folgenden „Agentur“) und Unternehmern.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt schriftlich zu.

1.3 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

1.4 Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte bzw. Entgelte bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2. Leistungen der Agentur & Plattformbedingungen

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Erstellung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Social Media Ads), Marketing-Beratung und verwandte Leistungen.

2.2 Die Agentur weist darauf hin, dass Plattformen / Anbieter (z. B. Google, Facebook, etc.) eigene Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien oder Richtlinien haben, die sich jederzeit ändern können. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss. Der Kunde erkennt diese Umstände an und trägt die Risiken, wenn Anzeigen abgelehnt / entfernt werden, oder wenn Richtlinienänderungen zu notwendigen Anpassungen führen.

2.3 AdSpends / Werbebudgets werden vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform bzw. Anbieter entrichtet. Die Agentur übernimmt keine Zahlungsverpflichtung oder Haftung für diese AdSpends.

2.4 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Agentur wählt diese sorgfältig aus und bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich. Soweit Subunternehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, erfolgt dies unter Einhaltung der Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

3. Konzept-/Pitch-Leistungen, Urheber- & Ideenschutz

3.1 Erbringt die Agentur vor Auftragserteilung Konzept- oder Pitch-Leistungen, so erfolgt dies auf Wunsch des Kunden und unter Anerkennung, dass diese Vorleistungen bereits Aufwand bedeuten, auch wenn kein Folgeauftrag zustande kommt.

3.2 Konzepte, Skizzen, Entwürfe und Ideen, soweit urheberrechtlich schutzfähig oder charakteristisch im Sinne einer Marketingstrategie, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Nutzung durch den Kunden ohne Beauftragung oder ohne gesonderte Vereinbarung ist unzulässig.

3.3 Urheber- und Nutzungsrechte an allen Leistungen der Agentur, inkl. Entwürfe, Werbemittel, Strategien etc., gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Kunden über, und nur im vereinbarten Umfang. Änderungen durch den Kunden oder Dritte, sowie Weitergabe, Sublizenzierung etc. bedürfen der Zustimmung der Agentur.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Materialien, Logos, Markenrechte, Rechte Dritter etc. rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle notwendigen Zugänge zu relevanten Tools und Systemen bereit, z. B. zu Google Ads, Google Tag Manager, Google Analytics, CRM-Systemen, Online-Shops oder sonstigen Plattformen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.

4.3 Der Kunde prüft die von der Agentur gelieferten Entwürfe etc. innerhalb von 5 Werktagen und gibt Freigabe oder Änderungswünsche. Wird diese Frist überschritten, gelten Entwürfe als freigegeben. Dies gilt nicht für Mängelanzeigen gemäß § 8.1, für die weiterhin eine Frist von 14 Tagen ab Leistungserbringung gilt.

4.4 Änderungswünsche nach Freigabe oder nach bestimmtem Projektstand, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert verrechnet.

5. Honorar, Kostenvoranschläge und Leistungsänderungen

5.1 Das Honorar kann als Pauschale, nach Stundensatz oder performancebasiert vereinbart werden. Die genaue Art der Abrechnung wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.

5.2 Vorschüsse oder Anzahlungen sind möglich und werden im Angebot bzw. Vertrag vereinbart.

5.3 Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Honoraransprüche der Agentur für jede einzelne Leistung entstanden, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen oder Zwischenabrechnungen (z.B. nach Projektphasen) zu erstellen.

5.5 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollten die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschreiten, wird die Agentur den Kunden hierüber informieren.

5.6 Tool- und Drittkosten: Kosten für kostenpflichtige Drittanbieter-Tools (z.B. Software-Lizenzen, Tracking-Tools) oder Werbebudgets (AdSpend), die über die Agentur abgewickelt werden, werden zuzüglich einer etwaigen Bearbeitungsgebühr und der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden weiterverrechnet, sofern diese nicht direkt vom Kunden getragen werden.

5.7 Reverse-Charge: Bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland oder in Drittstaaten wird die Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vom Leistungsempfänger geschuldet (Übergang der Steuerschuld). In diesem Fall erfolgt die Fakturierung netto ohne österreichische Umsatzsteuer unter Angabe der UID-Nummern beider Vertragsparteien.

5.8 Laufende monatliche Honorare
Laufende monatliche Honorare (Retainer) sind, sofern nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus zum ersten Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.
Die Agentur ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, sofern sich der Kunde mit der Zahlung eines fälligen monatlichen Honorars in Verzug befindet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

6. Termine, Fristen & Laufzeit

6.1 Termine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, sind unverbindlich. Verbindlich vereinbarte Termine sind schriftlich festzuhalten.

6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder durch fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen entsprechend.

6.3 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

7. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge fällig, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich im Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten von Mahnschreiben in marktüblicher Höhe, mindestens jedoch € 40,00 je Mahnung sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.

7.4 Bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen können Leistungen zurückgehalten werden.

7.5 Zahlungsabwicklung über Dienstleister
Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, GoCardless) sowie per SEPA-Lastschriftmandat abzuwickeln.
Sofern die Zahlungsabwicklung per SEPA-Lastschrift vereinbart wird, verpflichtet sich der Kunde, ein entsprechendes Mandat zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Kosten, die durch Rückbuchungen infolge mangelnder Deckung oder fehlerhafter Angaben entstehen, trägt der Kunde, sofern er diese zu vertreten hat.

8. Gewährleistung & Haftung

8.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung innerhalb von 14 Tagen ab Leistungserbringung erkennbar sind, sind innerhalb dieser Frist zu melden.

Bei versteckten Mängeln läuft die Meldefrist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung, ebenfalls binnen 14 Tagen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.

8.2 Die Agentur leistet nach ihrer Wahl Verbesserung oder Ersatz bei berechtigten Mängeln.

8.3 Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie nicht erzielte Einsparungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung der Agentur ist, ausgenommen bei Vorsatz, der Höhe nach begrenzt auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags, maximal jedoch auf EUR 7.500,00. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, für die eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

8.4 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit von vom Kunden gelieferten Inhalten (z.B. Texte, Logos etc.). Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle Inhalte rechtlich zulässig sind.

9. Vorzeitige Auflösung / Rücktritt

9.1 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort aufzulösen. Wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn Leistungen durch den Kunden verhindert oder trotz Fristsetzung nicht erfüllt werden.

9.2 Kündigungsfristen und Folgen eines Rücktritts werden im Angebot/Vertrag geregelt. Beim Rücktritt vor Erbringung der Leistung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

10. Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung des Namens und Firmenlogos des Kunden, die Erstellung und Veröffentlichung von Case Studies zur Beschreibung des Projekts und der erzielten Erfolge sowie die Verwendung von Kundenbewertungen und Testimonials in anonymisierter oder, nach vorheriger Rücksprache, namentlicher Form.
Diese Nutzung darf unentgeltlich auf eigenen Werbemitteln, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in Präsentationen erfolgen.
Dieses Recht gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus, sofern der Kunde der Nutzung nicht in Textform widerspricht.

11. Geheimhaltung

11.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Informationen des Kunden, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrem Wesen nach vertraulich sein sollten (z. B. Geschäftsgeheimnisse, interne Strategien, Budgets, Kundendaten), vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, vertrauliche Informationen der Agentur (z. B. Konzepte, Strategien, Methoden) ebenfalls vertraulich zu behandeln.

11.3 Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

12. Datenschutz

12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Details zur Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Agentur geregelt.

12.2 Soweit die Agentur bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Zugriff auf Analytics, CRM-Systeme), schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Einzelheiten werden im AVV geregelt.

13. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur übertragen werden.